Regelmäßige chiropraktische Behandlungen dienen, präventiv eingesetzt, dem frühzeitigen Erkennen und Behandeln von Blockaden, ohne, dass zu diesem Zeitpunkt schon Symptome vorhanden sein müssen. Denn meist kompensiert der Organismus solche Blockaden zunächst über einen längeren Zeitraum, wodurch als Folge Entlastungshaltungen, Überbelastungen oder weitere Blockaden entstehen können. Damit verbundene Bewegungsstörungen oder Lahmheiten lassen sich somit vermeiden.
Sowohl die tägliche Nutzung des Pferdes und der Einfluss von Reiter, Sattel, Trense und Hufbeschlag, als auch eine starke Leistungsbeanspruchung im Training oder Pferdesport können zur Entstehung von Blockaden führen. Weitere Ursachen stellen zum Beispiel Unfälle wie Ausrutschen, Lahmheiten, zu wenig Bewegung, Zahnprobleme oder die mit dem Älterwerden verbundenen Verschleißerscheinungen des Bewegungsapparates dar.
Mögliche Symptome als Hinweis auf Blockaden:
Weitere Anwendungsgebiete der Chiropraktik beim Pferd:
Vor der ersten Behandlung möchte ich Sie bitten, mir relevante Vorbefunde oder Röntgenaufnahmen per Email zukommen zu lassen. Hilfreich ist oft auch ein Video des Problems.
Da nicht jede Lahmheit oder jedes Bewegungsproblem eine chiropraktisch behandelbare Ursache hat, kann es manchmal notwendig sein, dass ich Ihr Pferd anhand unseres Vorgesprächs oder auch der während der Behandlung durchgeführten Untersuchungen zunächst zur schulmedizinischen Abklärung, eventuell inklusive Röntgen oder anderer Bildgebung, überweise.
Die Häufigkeit der notwendigen chiropraktischen Folgebehandlungen hängt von der Ursache des Problems ab.
Bei chronischen Gelenkserkrankungen, zum Beispiel Arthrosen, machen initial zwei Behandlungen in kürzeren Abständen von zwei bis vier Wochen Sinn. Danach sollten die Tiere regelmäßig alle acht Wochen bis sechs Monate behandelt werden.
Akute Probleme verschwinden oft schon nach zwei bis drei Behandlungen und präventive Behandlungen erfolgen je nach Vorbericht ein bis zweimal jährlich.
Erstbehandlung: 180 Euro inkl. MwSt., zzgl. Wegegeld
Folgebehandlung: 150 Euro inkl. MwSt. zzgl. Wegegeld
Wegegeld: 3,50 Euro je Doppelkilometer zzgl. MwSt. (ich bin bemüht die Routen so zu planen, dass jedem Patientenbesitzer das Wegegeld anteilig berechnet werden kann)
Die tierärztlichen Leistungen werden nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet
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